1. Anwendbarkeit
Bestellungen können nur bearbeitet werden, wenn der Kunde auf der Website registriert ist. Für die erste Bestellung muss der Kunde Benutzernamen und Passwort angeben. Das System von Klüber Lubrication stellt sicher, dass Benutzername und Passwort nicht mehreren Kunden zugewiesen werden können. Wenn der Kunde den Nutzungsbedingungen für die Einrichtung eines Benutzerkontos nicht zustimmt, kann Klüber Lubrication dem Kunden den Zugang zur Website verweigern.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation von Lieferungen in unserem Onlineshop stellt kein Angebot für einen Kaufvertrag von Klüber Lubrication dar.
2.2 Der Kunde reicht ein Angebot ein, indem er alle erforderlichen Informationen während des Bestellprozesses eingibt und das Bestellformular über den Button "Bestellen" an Klüber Lubrication sendet. Vor der Abgabe des Angebots kann der Kunde die eingegebenen Informationen überprüfen und eventuelle Fehler korrigieren.
2.3 Nach Erhalt der Bestellung des Kunden sendet Klüber Lubrication eine E-Mail, die den Erhalt der Bestellung bestätigt und die Bestelldetails (Bestellbestätigung) auflistet. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern dient nur zu Informationszwecken.
2.4 Ein Vertrag wird nur abgeschlossen, wenn Klüber Lubrication das Angebot stillschweigend durch Versand der bestellten Ware annimmt oder ausdrücklich die Annahme erklärt – je nachdem, was zuerst eintritt.
2.5 Klüber Lubrication behält sich das Recht vor, ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Leistungsbeschreibung; Lieferanten
3.1 Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstands wird abschließend durch die Merkmale bestimmt, die in den Produktinformations- und Sicherheitsdatenblättern des Produktes ausdrücklich aufgeführt sind; andere oder sonstige Leistungsmerkmale der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Eine über diese ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Gewährleistung, z.B. für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung, Verwendungsdauer, Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität, sonstige subjektive oder objektive Anforderungen oder Übereinstimmung mit Proben oder Mustern, wird nur übernommen, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen einschließlich Farben, Rezepturen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen sowie Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist. Montage- und sonstige Anleitungen sowie Vorgaben oder Empfehlungen zu Lagerung, Einbau, Tests, Betrieb oder Wartung (im folgenden „Anleitungen“), die über die Produktinformations- und Sicherheitsdatenblätter hinausgehen, sind nur dann Bestandteil des Liefergegenstands und zu übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Wir sind berechtigt, diese Anleitungen auch erst mit der Lieferung zu übergeben, oder in Lieferdokumenten auf diese zu verweisen (z.B. durch Verweis auf entsprechende Webseiten). Der Kunde ist verpflichtet, die Anleitungen zu befolgen, sowie die einschlägigen Regelwerke wie z.B. DIN-Normen oder sonstige Branchenstandards zu beachten. Die Gewährleistung und alle sich daraus ergebenden Rechte nach diesem Vertrag sind ausschließlich. Es bestehen keine weitergehenden Gewährleistungsrechte, weder explizit noch implizit, weder basierend auf Werbeaussagen, konkludentem Handeln noch Handelsbrauch. Soweit dies nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig ist, werden hiermit alle weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, insbesondere solche, welche sich auf eine durchschnittlich subjektiv oder objektiv zu erwartende Beschaffenheit, Eignung für einen bestimmten Zweck, eine bestimmte Art der Verwendung oder Freiheit von Rechten Dritter beziehen.
3.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z. B. in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davon, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck des Produkts zu testen.
3.3 Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Produkte beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 444, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.
3.4 Klüber Lubrication bezieht Rohstoffe und Primärverpackungen in der Regel von mindestens nach ISO 9001 zertifizierten Lieferanten. Sollte in Ausnahmefällen von nicht oder nach anderen Standards zertifizierten Lieferanten bezogen werden, werden diese mit Hilfe anderer angemessener Methoden (z. B. Lieferantenaudits, Lieferantenbewertung, Entwicklungsgespräche etc.) hinsichtlich ihres Qualitätsmanagementsystems überwacht und geführt.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 Lieferzeitangaben sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Ein bestätigter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, z. B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet.
5. Sicherheiten
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrags (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich.
5.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, sodass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
5.4 Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir werden selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
5.5 Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 5.2 und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch.
5.6 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern.
5.7 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende Kosten hat der Besteller zu tragen.
5.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Kunde stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
5.9 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.
6. Preise und Zahlung
6.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Lieferungen erfolgen ab einem Auftragswert von 1.500,- € frei Haus Deutschland. Bei einem Auftragswert von unter 1.500,- € erheben wir eine Service Pauschale in Höhe von 25,00 € netto.
6.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
6.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen.
6.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet; ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.
6.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzugs Zinsen in Höhe 8 % p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
6.6 Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden nach unserer Wahl noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen fällig stellen sowie weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig machen.
6.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.
6.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Ansprüche wegen Mängeln
7.1 Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
7.2 Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen.
7.3 Bei Lieferungen mangelhafter Ware ist uns vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst Gelegenheit zum Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Können wir dies nicht durchführen oder kommen wir dem nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurücktreten sowie die Ware auf unsere Gefahr zurückschicken. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit uns die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Aufwendungen tragen wir nach Maßgabe von Ziffer 8.
7.4 Wird der Mangel trotz Beachtung der Verpflichtung gemäß Ziffer 7.2 erst nach Beginn der Fertigung festgestellt, kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Wahl entweder durch
Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung) verlangen.
7.5 Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurückzugewähren.
7.6 Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrags oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.7 Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Ware zu geben; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf Wunsch und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Überprüfungsaufwand vor.
7.8 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Fehler auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Montage, natürlichen Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen ist.
7.9 Schadensersatz und Aufwendungsersatz kann nur nach Maßgabe von Ziffer 8 verlangt werden.
7.10 Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
8. Haftung
8.1 Wir haften für Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB), soweit uns, unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
8.2 Bei Schäden resultierend aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten), haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Vorstehende Regelung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
8.3 Für Schutzrechtsverletzungen haften wir entsprechend der vorstehenden Regelungen, sofern und soweit bei vertragsgemäßer Verwendung unserer Ware solche Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben und zum Zeitpunkt unserer Lieferung veröffentlicht sind. Dies gilt nicht, soweit wir die Liefergegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Kunden hergestellt haben und nicht wissen oder im Zusammenhang mit den von uns entwickelten Erzeugnissen nicht wissen müssen, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. In diesem Fall haftet unser Kunde für bereits eingetretene oder noch eintretende Schutzrechtsverletzungen. Er ist verpflichtet, uns unverzüglich über mögliche oder behauptete Schutzrechtsverletzungen, die ihm bekannt werden, zu informieren und uns von Ansprüchen Dritter und allen anfallenden Kosten und Aufwendungen freizustellen.
8.4 Bei Ansprüchen wegen Mängeln der gelieferten Produkte beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Produkte.
8.5 Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
8.6 Unsere Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie nach §§ 478, 479 BGB (Letztverkäuferregress) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8.7 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
9. Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, Freistellung
9.1 Soweit im Einzelfall nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Kunde für die Beachtung der anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (insbesondere über Einfuhr, Transport, Lagerung, Ausfuhr, Weiterveräußerung, Verwendung und Handhabung der Ware) verantwortlich. Der Kunde muss sich selbst über geltende Registrierungs-, Informations- und/oder Meldepflichten informieren und die Einhaltung dieser Pflichten insbesondere bei Einfuhr, Transport, Lagerung, Ausfuhr, Weiterveräußerung, Verwendung und Handhabung der Ware sicherstellen. Der Kunde versichert, dass er im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit uns stets die anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einhält und uns bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung von allen Schäden freistellen wird.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, folgende Geschäfte in jedem Fall zu unterlassen:
- -Geschäfte mit Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die auf einer Sanktionsliste nach EG-Verordnungen oder US-Exportvorschriften stehen
- Geschäfte mit Embargostaaten, die verboten sind
- Geschäfte, für die die erforderlichen Genehmigungen, insbesondere Ausfuhrgenehmigungen, nicht vorliegen
- Geschäfte, die in Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischer Endverwendung erfolgen könnten und für die die erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen.
9.3 Wir beschränken uns auf die außenwirtschaftsrechtlichen Angaben wie handelspolitischen Warenursprung nach dem Außenwirtschaftsrecht und die statistische Warennummer in unseren Handelsrechnungen. Generell erstellen wir keine Langzeitlieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaft. Die Einfuhr einer Ware ist vom nichtpräferenziellen Ursprung abhängig. Ein derartiger Ursprungsnachweis führt grundsätzlich nicht zur Einräumung zollrechtlicher Vorteile.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
10.1 Der Kunde ist zur Abtretung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt.
10.2 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist der jeweilige Standort, von dem die Lieferung ausgeführt wird.
10.3 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist München. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen.
10.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts, soweit es auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweist. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
München im Mai 2024